siehe auch: die Fortsetzung
Schon seit laengerem will ich einen Beitrag ueber Rechte und Pflichten, Sinn und Unsinn etc. schreiben. Der Entwurf liegt auch schon vor, und wie so oft, wenn man etwas besonders gut und sorgfaeltig machen will, bleibt er wohl fuer immer als Vorlage abgelegt liegen.
Einer der ausschlaggebenden Momente war eine e-mail, die ich vom Youtube-Team bekam:
"Dear YouTube Member:
Universal Music Publishing has claimed some or all audio content in your video Welcome Maximilian. This claim was made as part of the YouTube Content Identification program.
Your video is no longer available because Universal Music Publishing has chosen to block it.
Claim Details:
Copyright owner: Universal Music Publishing
Content claimed: Some or all of the audio content
Policy: Block this content.
Applies to these locations:
Everywhere
Universal Music Publishing claimed this content as a part of the YouTube Content Identification program. YouTube allows partners to review YouTube videos for content to which they own the rights. Partners may use our automated video / audio matching system to identify their content, or they may manually review videos.
If you believe that this claim was made in error, or that you are otherwise authorized to use the content at issue, you can dispute this claim with Universal Music Publishing and view other options in the Video ID Matches section of your YouTube account. Please note that YouTube does not mediate copyright disputes between YouTube owners. Learn more about video identification disputes.
Sincerely,
The YouTube Content Identification Team"
Diese Nachricht bezieht sich das Video, welches ich anlaesslich der Geburt meines Sohnes Maximilian erstellt und mit "Nothing compares to you" von Sinead O´Connor untermalt hatte.
Wie die e-mail bereits erklaert: Der Audiostream wurde von Youtube auf Betreiben der Universal Music Publishing geblockt. Auf der Seite selbst erscheint die Angabe: "[audio is muted]".
So albern dies im Verhaeltnis zur Bedeutungslosigkeit meines popeligen kleinen Blogs (der einzigen Seite, auf der es eingebunden wurde) erscheinen mag, wuerde es mir doch im Traum nicht einfallen, irgend etwas gegen diese Entscheidung zu sagen.
Denn wo soll man die Grenze ziehen?
Und dass ich Copyright gebrochen habe, steht ausser Frage.
Selbst wenn ich hundert CDs oder andere Tontraeger mit demselben Inhalt kaeuflich erwerben wuerde, gaebe mir das immer noch nicht das Recht, den Inhalt in irgendeiner Form zu veroeffentlichen. Selbstverstaendlich kann ich ein Video mit der Musik unterlegen und mich an meinem PC am Resultat ergoetzen, aber allein das Hochladen bei Youtube ist eine Veroeffentlichung, und damit offiziell verboten.
Zuwiderhandlungen kann natuerlich nur begegnet werden, wenn sie ausfindig oder angezeigt werden.
Wie auch immer man zu dieser Sache steht: Als Hinweis und nichts weiter soll dieser Artikel dienen. Wenn jemand vorhat, (nicht eigene) Musik in ein eigenes Video einzubinden und es zu veroeffentlichen, waere es vielleicht sinnvoll, sich vorher die Genehmigung vom Rechteinhaber zu holen, wenn er nicht Gefahr laufen moechte, dass ihm dasselbe wie mir passiert und am Ende die ganze Arbeit umsonst war.
Das Beispielvideo von Maximilian ist in meinen Augen ohne das Audio nur die Haelfte wert.
Montag, 9. Juni 2008
Copyright im Internet verletzt (Musik in Youtube- Video) und erwischt
um 10:29
Labels: Blogger Tipps, Blogs, Cult on You Tube, Down-Syndrom, Internet, Musik, Technik
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2 Kommentare:
Copyright gut und schön, ist auch voll und ganz richtig - allerdings meine ich, dass man alles auch übertreiben kann...
Und nun? Ahnden sie oder sperren sie nur?
Blöd, das...
Und Guckl auch blöd, ajetzt lässt mich der keine andere Identität mehr hinschreiben, der De*pp, ich bin ein Exot, ich will hier rein ;-)))
Nein, Eveline, keine weiteren Massnahmen.
Nur das Audio wird geblockt.
;-)
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