Aufgrund dessen Maximilian, hätte er vor 70 Jahren gelebt, getötet worden wäre.
"Berlin, den 1. Sept. 1939
Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärtze so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.
A. Hitler"
Auftrag Hitlers an Reichsleiter Bouhler und Dr. Brandt: Bestimmte Ärtzte sind zu ermächtigen, den Gnadentod an Unheilbaren zu vollziehen (zurückdatiert auf den 1. September 1939) (Beweisstück US-342). In Internationaler Militärgerichtshof Nürnberg, Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptskriegsverbrecher vom 14. November 1945 bis 1. Oktober 1946: Urkunden und anderes Beweismaterial. Veröffentlicht in Nürnberg 1947. München: Delphin Verlag, 1989. Band XXVI: Amtlicher Text – Deutsche Ausgabe, Nummer 405-PS bis Nummer 1063(d)-PS. Dokument 630-PS, S. 169.
Quelle: germanhistorydocs
Die Wikipedia schreibt u.a.:
Erfassung der Opfer und „Begutachtung“
Zentrales Dokument war ein Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 18. August 1939 Az.: IVb 3088/39 – 1079 Mi, der mit dem Vermerk „Streng vertraulich!“ den Kreis der Betroffenen und die Art und Weise ihrer Erfassung festlegte. Danach wurden Ärzte und Hebammen sowie Entbindungsanstalten, geburtshilfliche Abteilungen und Kinderkrankenhäuser, soweit dort ein leitender Arzt nicht vorhanden oder an der Meldung verhindert war, verpflichtet formblattmäßige Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt zu machen,
„falls das neugeborene Kind verdächtig ist mit folgenden schweren angeborenen Leiden behaftet zu sein:
1) Idiotie sowie Mongolismus (besonders Fälle, die mit Blindheit und Taubheit verbunden sind),
2) Mikrocephalie,
3) Hydrocephalus, schweren bzw. fortschreitenden Grades,
4) Mißbildungen jeder Art, besonders Fehlen von Gliedmaßen, schwere Spaltbildungen des Kopfes und der Wirbelsäule usw.,
5) Lähmungen einschließlich Littlescher Erkrankung
- Einzigartig war die Entschädigung von 2,-- RM je Anzeige, die den meldepflichtigen Hebammen „für ihre Mühewaltung“ zustand.
- Das Urteil über Leben oder Tod der Kinder wurde lediglich an Hand des Meldebogens getroffen, ohne dass die Gutachter Einsicht in die (nicht vorgelegten) Krankenakten nahmen, noch die Kinder gesehen hatten.
- Auch die schon mit einer „Behandlungs“-Ermächtigung eingewiesenen Kinder wurden in der Regel nicht sofort getötet, sondern dienten teilweise noch für Monate der wissenschaftlichen Forschung.
Tötung
Die Tötung der Kinder erfolgte durch zeitlich gestaffelte und überdosierte Barbituratgaben wie Luminal, Veronal, Trional oder Morphium, die unter das Essen der Patienten gemischt oder als angebliches „Anti-Typhusmittel“ gespritzt wurden. Diese führten zu Atemlähmungen, Kreislauf- und Nierenversagen oder Lungenentzündungen. So konnte immer eine scheinbar natürliche, unmittelbare Todesursache attestiert werden. Das Verfahren war als sogenanntes „Luminalschema“ vom späteren medizinischen Leiter der „Aktion T4“, ProfessorHermann Paul Nitsche, Anfang 1940 entwickelt worden. In Kombination mit einer systematischen Unterernährung und Unterbringung in unzureichend geheizten Räumen, konnte die angestrebte Beseitigung „lebensunwerten Lebens“ durch derart provozierte Lungenentzündungen, Tuberkulose oder Tyhus auf scheinbar natürliche und unauffällige Weise realisiert werden.
image by wikipedia
Dienstag, 30. September 2008
Hitlers Dokument
um 20:40
Labels: Behinderung, Diskriminierung, Down-Syndrom, Let me take you back, Warum?
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